Prüfung und Wartung vom Experten
Für Gebäudebetreiber gibt es viele gute Gründe, eine regelmäßige Prüfung und Wartung ihrer sicherheitsrelevanten Tore durchzuführen:
- Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben
- Werterhaltung und längere Lebensdauer aller Bauteile
- Gesundheitsschutz von Personen
Als zertifizierte Experten bieten wir Ihnen Rechtssicherheit und im Bedarfsfall kurze Reaktionszeiten.
Volle Rechtssicherheit
Ob kraftbetätigte Türen oder Tore, der Gesetzgeber sieht eine jährliche Prüfung und Wartung dieser Anlagen vor! Im Fall der Fälle sind Sie nur dann auf der sicheren Seite, wenn Sie alle Wartungs- und Prüfintervalle einhalten und eine transparente Dokumentation aller Tätigkeiten und Ergebnisse vorlegen können.
Maximale Transparenz
Nach Durchführung aller Leistungen erhalten Sie einen detaillierten Bericht, mit dem Sie die fach- und termingerechte Prüfung und Wartung jedes einzelnen Bauteils nachweisen können. Das Dokument enthält Angaben über die geleisteten Arbeiten sowie über möglicherweise erforderliche Reparaturen.
Weniger Aufwand
Prüf-/Wartungstermine sind mit erhöhtem zeitlichem und logistischem Aufwand verbunden. Mit dem Abschluss eines Prüf- und Wartungsvertrages übernehmen wir die Terminplanung für alle erforderlichen Leistungen. Zudem profitieren Sie unmittelbar von vielen weiteren Vorteilen.
Prüf- und Wartungsvertrag anfragen
Die Arbeitsstättenrichtlinie A 1.7 sagt folgendes (Auszug):
10 Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung
(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. […]
10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. […]